Die Reduzierung der versiegelten Fläche ist eine einfache und kostengünstige Maßnahme
zur Abflussvermeidung. Bei der Entsiegelung wird im Bestand die bestehende Versiegelung
durch Abriss oder Rückbau beseitigt. Undurchlässige Flächenbefestigungen können entweder
ganz entfernt oder durch teildurchlässige Flächenbefestigungen ersetzt werden. Auf
Flächen mit notwendigen Befestigungen, z.B. bei Verkehrsflächen, können sofern die
Voraussetzungen gegeben sind, teildurchlässige Flächenbefestigungen (offenporiger,
wasserdurchlässiger Oberbau) berücksichtigt werden.
(Teil)-durchlässige Flächenbefestigung
Häufig eingesetzte wasserdurchlässige Flächenbeläge sind:
Schotterrasen
Rasengittersteine
Fugenpflaster (Fugenanteil > 3%)
Poröses Betonpflaster
Bei Fugenpflaster und Rasengittersteinen erfolgt die Versickerung über Teilflächen;
beim Schotterrasen und dem wasserdurchlässigen Betonpflaster wird das Niederschlagswasser
über die gesamte Fläche versickert.
Einsatzbereich
Wasserdurchlässige Beläge werden in verkehrlich gering frequentierten und qualitativ
unbedenklichen Bereichen (PKW Stellplätze, Fußwege, Zufahrten) eingesetzt. Nutzungseinschränkungen
sind zu beachten. Eine Lagerung von wassergefährdenden Stoffen auf teil-durchlässige
Flächen ist nicht zulässig.
Bemessung und Herstellung
(Teil)-durchlässige Flächen sind wasserrechtlich nicht als Anlagen der Flächenversickerung
zu betrachten. Sie sind jedoch abflussmindernd als begleitende Maßnahme der Niederschlagswasserbewirtschaftung
zu bewerten. Eine Bemessung ist nicht erforderlich. Teilabflüsse sind hydraulisch
zu berücksichtigen, wenn diese Flächen an das Entwässerungssystem angeschlossen sind.
Abflussbeiwerten sind in Tab. A-5 - 10 enthalten. Das Längs- und Quergefälle sollte < 1% betragen.
Wartung und Betrieb
Durchlässige Pflasterflächen sind wartungsarm. Die Versickerungsfähigkeit von Fugenpflaster
oder porösen, wasserdurchlässigen Oberbaumaterial unterliegt einem Alterungsprozess.
Die Durchlässigkeit nimmt im Laufe der Zeit aufgrund des Eintrages von Feinteilen
ab.
Bei stark reduzierter Versickerungsleistung ist ggf. eine Reinigung der Fläche angebracht.
Bei Schotterrasen und Rasengittersteinen ist eine regelmäßige Mahd erforderlich.
Notwendige betriebliche Aufgaben wie Winterdienst sind zusätzlich zu berücksichtigen.