BFR Abwasser
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3.3 Bauausführung
(1) Wie bei der Planung sind auch bei der Bauausführung die Vorgaben der „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen“ [RBBau] zu beachten.
(2) Die gemäß RBBau Abschnitt H erforderlichen, an den Betreiber nach der Bauausführung zu übergebenden Unterlagen sind zwischen der Bauverwaltung und der hausverwaltenden Dienststelle abzustimmen und bereits bei der Ausschreibung zu berücksichtigen (vgl. Kap 4.2 und Anh. A-10.6).