(1) Die objektbezogene Planung bezieht sich auf die Bauaufgabe(n), die im Rahmen der
generellen Planung (LAK Teil B, LAK für kleine Liegenschaften) definiert wurde(n).
Sie wird in den Planungsphasen der HOAI vollzogen. Die objektbezogene Planung endet
mit der Ausführungsplanung.